Aufgabenbereiche
die Beratung, Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnenund Lehrern sowie Eltern
Krisenintervention und Vermittlung bzw. Schlichtung
Die Planung und Durchführung von sozialpädagogischen Angeboten in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften
Präventionsangebote vermitteln, anbietenund durchführen
Schaltung von Verbindungen zwischen Elternhaus und Schule
Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
§18a Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in all ihren Belangen an Schule und darüber hinaus
alle Gespräche werden vertraulich behandelt – Sozialarbeiter an Schulen unterliegen der Schweigepflicht