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Aufgabenbereiche

  • die Beratung, Unterstützung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnenund Lehrern sowie Eltern

  • Krisenintervention und Vermittlung bzw. Schlichtung

  • Die Planung und Durchführung von sozialpädagogischen Angeboten in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften

  • Präventionsangebote vermitteln, anbietenund durchführen

  • Schaltung von Verbindungen zwischen Elternhaus und Schule

  • Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen

  • §18a Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in all ihren Belangen an Schule und darüber hinaus

  • alle Gespräche werden vertraulich behandelt – Sozialarbeiter an Schulen unterliegen der Schweigepflicht