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Kleiderordnung

Kleiderordnung

 

Mit der Kleiderordnung dokumentieren wir als Schule, dass dies ein Ort des Lernens ist. Ablenkungen sollen vermieden werden, damit die SchülerInnen sich auf die Inhalte, auf das Arbeiten und das Erbringen von Leistungen konzentrieren können. Mit angemessener und gepflegter Kleidung zeigen die SchülerInnen, dass sie die Schule ernst nehmen. Die Kleiderordnung legt Richtlinien fest, was unter „angemessener Kleidung“ für die Schulzeit zu verstehen ist. 

Diese Verordnung soll keine Einschränkungen der individuellen Ausdrucksmöglichkeiten der SchülerInnen vorschreiben. Niemand soll seinen Spaß an der Mode und individuelle Wünsche aufgeben müssen.

 

Folgendes gilt als untersagt:

  • Shirts mit unangemessenem Aufdruck 

Die Kleidung soll frei von Aufdrucken sein, die Rassismus, Sexismus, Drogen, Beleidigungen oder Gewalt verherrlichen

  • Badebekleidung außerhalb des Schwimmunterrichts

  • transparente, bauch- oder rückenfreie Mode

  • Sonnenbrillen im Unterricht

  • Blick auf Unterwäsche

  • Rollschuhe

  • Das Tragen von Schirmmützen, Kapuzen und Mützen im Unterricht

  • Jegliche Form von Vermummung

Die Kleidung aller Geschlechter hat stets die sensiblen Körperregionen vollständig zu bedecken (z.B. Brust, Bauch, Po). 

 

Diese Verordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie für das gesamte Lehr- und Schulpersonal.

 

Maßnahmen bei Verstoß gegen die Kleiderordnung

Thematisieren des Vorfalles und schnellst mögliche Besserung der aktuellen Kleidung

Information an die Eltern

Überziehen eines Schul-T-Shirts oder Kleidung aus dem Turnbeutel

Im Falle schwerer  und/ oder wiederholter Verstöße sofortige Abholung durch die Eltern veranlassen und die Schulleitung informieren